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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Stand 28.10.2020

Teilnahmebedingungen

  1. Änderungen der Kurszeiten
    Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass das Studio während der Sommerferien und während Weihnachten und Neujahr evtl. ein gekürztes Ferienprogramm anbietet. Während der gesetzlichen Feiertage ist das Studio evtl. geschlossen.
    Der vereinbarte Betrag ist durchgängig in monatlich gleichbleibenden Beiträgen zu zahlen, auch während der genannten Zeitänderungen. Die Kurszeiten sind dem Studio vorbehalten.
  2. Anmeldung und Bestätigung
    Anmeldungen werden mit Buchung des Kurses, Workshops oder Reisen wirksam. Der Teilnahmebetrag ist mit Anmeldung fällig und muss bei Reisen bis spätestens 8 Wochen vor Reise bzw. 1 Woche vor Kursantritt auf das angegebene Konto entrichtet werden. Die Anmeldung erfolgt schriftlich, durch online Buchung oder durch absenden des Anmeldeformulars durch das Internet, unter Anerkennung der AGB, für alle aufgeführten Teilnehmer. Bei Druck- oder Rechenfehlern bleibt yogaloft Düsseldorf deren Korrektur sowie die Anfechtung des Reise- bzw. Kursvertrages vorbehalten. Der Vertrag gilt für die Dauer der gebuchten Reise bzw. Kurses. Bei Ausbildungen und Workshops mit Lehren aus dem Ausland schicken wir gesonderte Buchungsbedingunen per mail oder Veröffentlichen sie auf der Workshopseite des jeweiligen Kurses.
  3. Zahlungsbedingungen
    Mit Reiseanmeldung ist eine Anzahlung von 50 % je Teilnehmer zu leisten. Der Restbetrag ist bis spätestens  8 Wochen vor Reise unaufgefordert zu überweisen. Falls die Anmeldung innerhalb dieser 8 bzw. erfolgt, ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Kursgebühr für Mitgliedsverträge werden monatlich im voraus per SEPA Lastschrifteinzug gezahlt. Gehen Lastschriften aus Gründen die nicht wir zu vertreten haben uneingelöst zurück, trägt der Kursteilnehmer die anfallenden Rücklastschriftgebühren zzgl. 25€ Bearbeitungsgebühren. Änderungen der persönlichen Daten sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Workshops und Ausbildungen sind im voraus zu bezahlen. yogaloft Düsseldorf behält sich vor, die Teilnahme bei Nichtzahlung zu stornieren. Die bloße Nichtteilnahme am Kursprogramm entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
  4. Kündigungen
    Kündigungen desr Jahres- Halbjahres- und Monatsmitgliedschaft ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat nach Abschlußdatum schriftlich möglich. Erfolgt keine Kündigung, läuft der Vertrag um die gleiche Zeit weiter. Die Kündigung muß spätestens 4 Wochen vor Ablauf schriftlich bei uns eingegangen sein.
    Befristete Punktekarten (Zehnerkarten) Angebote sind bis 3 oder 12 Monate  nach Abschlussdatum gültig. Jegliche nicht in Anspruch genommenen Stunden verfallen nach Ablauf dieser Frist. Karten und Mitgliedschaften sind nicht übertragbar.
  5. Reise Rücktritt durch den Teilnehmer, Ersatzperson, Umbuchung
    Der Rücktritt eines Teilnehmers vor Reise- bzw. Kursbeginn wird wirksam, sobald die schriftliche Rücktrittserklärung beim Veranstalter eingegangen ist (Datum des Poststempels). Stellt der Teilnehmer gleichzeitig mit der Rücktrittserklärung eine adäquate Ersatzperson, die alle vertraglichen Verpflichtungen übernimmt, so werden keine Stornogebühren fällig.
    ° Erfolgt der Rücktritt des Teilnehmers nach Reisebeginn (vorzeitige Abreise) oder werden während der Reise aus persönlichen Gründen bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen (z.B. Erkrankungen, Verspätungen etc.), so werden grundsätzlich keine Kosten erstattet. Bis 2 Monate vor Retreatbeginn fallen 50% der Kosten an. Ab 2 Monate vor Retreatbeginn 100%.
    Stornierungskosten fallen an, wenn kein Ersatzteilnehmer für das Retreat gefunden wird! Wir bitten um Verständnis, wenn dies kurzfristig nicht möglich sein sollte. Mit der Anmeldung erkennst Du die Stornierungsbedingungen an.
  6. Workshop / Ausbildung Rücktritt durch den Teilnehmer
    ° Bei Absagen ist keine Erstattung möglich. Unterrichtsstunden, die wegen Krankheit oder aus persönlichen Gründen versäumt werden, können nicht erstattet werden. Bei Absagen für Ausbildungen berechnen wir die volle Kursgebühr.
  7. Rücktritt, Unterrichtsausfall, Einschränkungen oder Kündigung durch den Veranstalter
    Der Veranstalter kann den Reise- bzw. Kursvertrag für ungültig erklären, wenn bis spätestens 8 Wochen vor Reise- bzw. mind. 3 Tage vor Kursbeginn der Restbetrag für die gebuchte Reise nicht auf dem Veranstalterkonto eingegangen ist. Von der Anzahlung werden dann pauschal 50.00 Euro als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Sollte die Durchführung einer Reise bzw. Kurses nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter nicht zumutbar sein, z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, so ist dieser berechtigt, die Reise bzw. Kurse abzusagen. Alle Teilnehmer erhalten in diesem Falle den gezahlten Reise- bzw. Kurspreis unverzüglich zurück. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Nach Reise- bzw. Kursbeginn ist die betreffende Reise- bzw. Kursleitung berechtigt, den Reise- bzw. Kursvertrag eines Teilnehmers ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig stört oder sich massiv vertragswidrig verhält. Evtl. Zusatzkosten für die Rückbeförderung trägt der Störende.
    Kann der Unterricht wegen höher Gewalt oder Erkrankung des Unterrichtenden nicht durchgeführt werden, wird sich der Unterrichtende bemühen, den Unterricht nachzuholen. Ein Anspruch besteht dann nicht, wenn ein Einsatz organisatorisch unmöglich ist.
    Eine vorübergehende Einschränkung der Benutzung des Studios aufgrund von Reparaturen oder Renovierungsarbeiten berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages oder Minderung des Beitrages.
  8. Haftungsbeschränkung
    Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich insgesamt maximal auf die doppelte Höhe des Reise- bzw. Kurspreises, wenn einem Teilnehmer ein Schaden durch das alleinige Verschulden des Veranstalters entstehen sollte. Ausgeschlossen wird jegliche Haftung für Ausfälle bzw. Störungen auf welche der Veranstalter während der Reise bzw. Kurse keinen Einfluss hat (Wasser, Strom, Liftanlagen, Umzug innerhalb eines Hauses, Wetter, höhere Gewalt, Pandemie, Staatlich veranlasster Lockdown etc). Das während der Reise, Ausbildung Kurse, Workshop angebotene Programm und alle damit verbundenen Aktivitäten werden von den Teilnehmern in eigener Verantwortung in Anspruch genommen. Der Teilnehmer haftet für von ihm beschädigte Gegenstände oder Einrichtungen. Das Beförderungsrisiko trägt bei Eigenanreise der jeweilige Teilnehmer. Für Gesundheitsschäden die der Kursteilnehmer in den angebotenen Programmen erleidet und für selbstverschuldete Unfälle wird keine Haftung übernommen. Bei Verlust oder Diebstahl von Kleidung oder Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen.
    Der Kursteilnehmer versichert, dass er psychisch und physisch in der Lage ist am Unterricht teilzunehmen; bei akuten Erkrankungen muss vor der Teilnahme am Unterricht der Hausarzt befragt und der/die Lehrer informiert werden. Yogaloft Düsseldorf übernimmt keine Haftung bei Ansteckung.
  9. Mitwirkungspflicht
    Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Teilnehmer verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zur Behebung der Schäden beizutragen bzw. den Schaden so gering wie möglich zu halten. Beanstandungen sind unverzüglich der örtlichen Reise- bzw. Kursleitung in schriftlicher Form vorzulegen. Bei Erkältungssymptomen ist der Zutritt nicht gestattet.
  10. Ausschluß von Ansprüchen
    Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen sind spätestens innerhalb von einem Monat nach Beendigung der Reise bzw. Kurses dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen. 6 Monate nach Beendigung der Reise bzw. Kurses verjähren alle Ansprüche aus dem Reise- bzw. Kursvertrag. Wird der Betrieb aufgrund von höherer Gewalt oder aufgrund von Regierungsbeschlüssen geschlossen besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Karten oder Verträge. Das Yogaloft bietet online Yoga an, was während eines <log downs> genutzt werden kann.
  11. Unwirksamkeit
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Vertrages im übrigen.
  12. Allgemeines
    Für Paß-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Für seinen Versicherungsschutz ist jeder Teilnehmer ebenfalls selbst verantwortlich (Wir empfehlen den Abschluß einer Haftpflicht- Reiserücktritt- und Unfallversicherung).
  13. Gerichtsstand
    Der Reisende bzw. Kursteilnehmer kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.

Yogaloft Friedrichstadt

Corneliusstr. 65-67 - Friedrichstadt
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Yogaloft Flingern

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Der einzige Weg Freunde zu haben, ist Freund zu sein sagte Aristoteles. Recht hatte er.
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